Seit dem 01. Juli 2016 wird von der Stadt Barth ganzjährig eine Kurabgabe erhoben. Abgabepflichtig sind alle Personen, die sich in Barth aufhalten und dort ortsfremd sind. Personen, die sich weniger als zwei Stunden in der Stadt aufhalten sind nicht abgabepflichtig. Diese Abgabe dient ausschließlich der Mitfinanzierung der touristischen Leistungen in unserer Stadt. Dazu gehören u.a. die Pflege der Naturstrands Barth/Glöwitz, die Pflege der Grünanlagen, öffentlichen Toiletten sowie der Rad- und Fußwege, das Organisieren eines kulturellen Angebotes für unsere Gäste, die Betreibung der Stadtinfo und der Erlebniswelt Vineta, freies WLAN im Vineta Bürgerhaus, die Unterhaltung des Theaters und vieles, vieles mehr. Darüber hinaus erhaltet Ihr zusätzlich bei der Vorlage Eurer Gästekarte viele attraktive Vorteile in der ganzen Region Fischland-darß-Zingst.
Die Kurabgabepflicht beginnt am Anreisetag und endet am Tag der Abreise. An- und Abreisetag gelten als zwei Tage. Wenn Sie also unsere Ferienwohnung mieten, sind wir verpflichtet, die Abgabe zu kassieren.
Kurtaxe 2023: 1,70 Euro pro Person und Tag
Sie erhalten von uns eine auf den Namen des Kurabgabepflichtigen lautende Kurkarte. Diese berechtigt zur Benutzung der öffentlich bereitgestellten Einrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen, sofern nicht gesonderte Gebühren erhoben werden. Die Karten sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Wir sind verpflichtet, die Kurtaxe an die Stadt abzuführen!