Seit dem 01. Juli 2016 wird von der Stadt Barth ganzjährig eine Kurabgabe erhoben. Abgabepflichtig sind alle Personen, die sich in Barth aufhalten und dort ortsfremd sind. Personen, die sich weniger als zwei Stunden in der Stadt aufhalten sind nicht abgabepflichtig.
Die Kurabgabepflicht beginnt am Anreisetag und endet am Tag der Abreise. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Wenn Sie also unsere Ferienwohnung mieten, sind wir verpflichtet, die Abgabe zu kassieren.
Vom 01. Mai bis 30. September: 1,20 Euro pro Person und Tag
Vom 01. Oktober bis 30. April: 1,05 Euro pro Person und Tag
Sie erhalten von uns eine auf den Namen des Kurabgabepflichtigen lautende Kurkarte. Diese berechtigt zur Benutzung der öffentlich bereitgestellten Einrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen, sofern nicht gesonderte Gebühren erhoben werden. Die Karten sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Wir sind verpflichtet, die Kurtaxe an die Stadt abzuführen!